Über uns

Travel Himalaya ist spezialisiert auf Kultur- und Trekkingreisen in Bhutan, Nepal und Tibet. in unserem Angebot spiegelt sich unsere tiefe Verbundenheit zum Himalaya mit seinen eindrucksvollen Landschaften, den vielfältigen Kulturen und der allgegenwärtigen Spiritualität.

Wir bieten flexible Buchungsbedingungen, damit Sie auch bei unvorhergesehenen Änderungen auf der sicheren Seite sind. Travel Himalaya steht für verantwortungsvolles Reisen und engagiert sich für die lokale Bevölkerung. Dank unserer tiefen Verwurzelung im Himalaya, unserer Sprachkenntnisse und unserer grossen Erfahrung schaffen wir Reiseerlebnisse, die unvergesslich bleiben.

7 Gründe für Travel Himalaya

  1. Familiengeführtes Unternehmen mit tiefen Wurzeln im Himalaya
    Authentische Einblicke und persönliches Engagement dank unserer regionalen Verbundenheit.
  2. Experten für Kulturreisen, spirituelle Erlebnisse und Wandern
    Fundiertes Know-how für intensive und vielfältige Reiseerlebnisse.
  3. Maximale Buchungsflexibilität
    Für den Fall, wenn sich Pläne unvorhergesehen einmal ändern.
  4. Internationales Team aus Bhutan, Nepal, Tibet und der Schweiz
    Lokale Expertise kombiniert mit Schweizer Qualitätsanspruch.
  5. Fair Travel: faire Preise, faire Bedingungen, faire Entlöhnung
    Transparenz und Verantwortung entlang der gesamten Dienstleistungskette.
  6. Nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Reisen
    Respekt gegenüber Natur, Kultur und lokalen Gemeinschaften.
  7. Engagement für die lokale Bevölkerung
    Aktiver Beitrag zur Unterstützung und Entwicklung der Gemeinschaften vor Ort.

Reise- und Annullationsversicherung

Jede Reisende ist verantwortlich für einen ausreichenden Versicherungsschutz in den Bereichen Krankheit, Unfall und Notfall-Evakuation. Eine Reiseannullationsversicherung ist nicht obligatorisch, wird jedoch empfohlen. Die Leistungen und Deckungen der verschiedenen Anbieter unterscheiden sich teilweise erheblich, und nicht jede Police ist für Reisen im Himalaya geeignet. Es ist daher wichtig, sicherzustellen, dass Aufenthalte in Höhenlagen über 4’000 Metern ausdrücklich abgedeckt sind.