Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Travel Himalaya GmbH
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Pauschalreisen, Individualreisen sowie Reisevermittlungen, die zwischen der Travel Himalaya GmbH mit Sitz in 6006 Luzern, Schweiz (nachfolgend „Travel Himalaya“) und der Kundin oder dem Kunden (nachfolgend “Kunde”) abgeschlossen werden.
Massgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB.
- Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich annimmt (E-Mail ausreichend) und diese Annahme von Travel Himalaya durch Buchungsbestätigung bestätigt wird. Mit der Buchung bestätigt der Kunde, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Die bei der Buchung angegebenen Personalien müssen vollständig und exakt wie im Reisepass angegeben werden. Bei Abweichungen gehen sämtliche daraus entstehenden Kosten zu Lasten des Kunden, insbesondere Kosten für die Änderung oder Neuausstellung von Flugtickets, Visa, Permits oder anderen Reisedokumenten. Fluggesellschaften oder Behörden können Namensänderungen oder Korrekturen wie eine Annullation behandeln. Ebenso können Drittanbieter Leistungen verweigern oder Behörden die Einreise ablehnen, ohne dass daraus ein Anspruch auf Rückerstattung gegenüber Travel Himalaya entsteht.
- Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Buchungsbestätigung sowie den darin genannten Leistungsbeschreibungen. Je nach Reise handelt Travel Himalaya:
- als Reiseveranstalter (Organisation von Pauschalreisen) oder
- als Vermittler von Einzelleistungen (z. B. Flüge, lokale Transporte, Hotels, Guides).
Die jeweilige Rolle ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Bei vermittelten Leistungen gelten ausschliesslich die Vertrags- und Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger. Änderungen einzelner Leistungen bleiben vorbehalten, sofern sie sachlich gerechtfertigt, verhältnismässig und für den Kunden zumutbar sind.
- Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nichts anderes vereinbart ist.
Preisänderungen sind zulässig, sofern sie auf folgende Faktoren zurückzuführen sind:
- Wechselkursänderungen
- behördliche Abgaben, Gebühren oder Steuern, einschliesslich Permits für Nationalparks oder andere lokale Abgaben
- Treibstoffzuschläge
- nachträgliche Preisänderungen von Drittanbietern
Preisänderungen müssen sachlich gerechtfertigt sein und werden dem Kunden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt. Bei erheblichen Preiserhöhungen von mehr als 10% ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
- Zahlungsbedingungen
5.1 Anzahlung
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 15 % des Reisepreises fällig, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart ist.
5.2 Restzahlung
Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen.
5.3 Kurzfristige Buchungen
Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
5.4 Flugbuchungen
Für Flugleistungen gelten die Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Flugkosten sind in der Regel sofort fällig und nicht oder nur eingeschränkt rückerstattbar.
5.5 Zahlungsarten
Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Banküberweisung. Kreditkartenzahlungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und können mit zusätzlichen Gebühren belastet werden.
5.6 Zahlungsverzug
Werden Anzahlung oder Restzahlung nicht fristgerecht geleistet, ist Travel Himalaya berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer kurzen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die vertraglich vorgesehenen Stornokosten geltend zu machen.
- Umbuchungen
Umbuchungen sind möglich, soweit sie durchführbar sind.
Bis 30 Tage vor Reisebeginn ist eine einmalige Umbuchung ohne Bearbeitungsgebühr möglich, sofern:
- eine gleichwertige Reiseleistung gebucht wird, und
- die Umbuchung innerhalb von 12 Monaten ab dem ursprünglich gebuchten Reisedatum erfolgt.
Für weitere Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250 pro Person erhoben. Effektiv angefallene Mehrkosten (z.B. Preisunterschiede oder Gebühren von Leistungsträgern, Visa etc.) gehen in jedem Fall zulasten des Kunden.
Umbuchungen und Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Massgeblich ist das Eingangsdatum bei Travel Himalaya. Geht die Erklärung an einem Samstag, Sonntag oder staatlich anerkannten Feiertag ein, gilt der nächste Arbeitstag als Eingangsdatum.
Für einzelne Leistungen oder Reisen mit besonderen Bedingungen können abweichende Umbuchungs- und Stornobedingungen gelten. Solche abweichenden Bedingungen werden dem Kunden vor Vertragsabschluss ausdrücklich mitgeteilt und gehen diesen AGB vor.
- Rücktritt durch den Kunden (Stornierung)
Der Kunde kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Massgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung.
Es gelten folgende Stornokosten:
- bis 45 Tage vor Reisebeginn: Bearbeitungsgebühr von CHF 250 pro Person und Kosten von nicht rückerstattbaren Leistungen (siehe unten)
- 44–30 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
- 29–15 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
- 14–7 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
- ab 6 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises
Bereits entstandene Kosten für nicht rückerstattbare Leistungen, insbesondere Flüge, Visa, Permits, Hotels, lokale Anzahlungen oder andere bestätigte Drittleistungen, werden in jedem Fall vollumfänglich verrechnet.
Der Kunde kann eine Ersatzperson stellen, sofern diese die Reisevoraussetzungen erfüllt. Allfällige Mehrkosten gehen zulasten des Kunden.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Reiseveranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In begründeten Fällen bemühen wir uns um eine kulante Lösung.
- Reiseabbruch durch den Kunden
Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab oder ändert er während der Reise gebuchte Leistungen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung nicht bezogener Leistungen. In dringenden Fällen, insbesondere bei Unfall, Krankheit oder schwerwiegenden familiären Ereignissen, unterstützt Travel Himalaya oder die lokale Vertretung den Kunden im Rahmen des Möglichen bei der Organisation der Rückreise oder einer Änderung der Reise. Zusatzkosten gehen voll zu Lasten des Kunden. Der Abschluss einer Reiseversicherung ist dringend empfohlen.
- Rücktritt oder Änderung durch den Veranstalter
Travel Himalaya behält sich vor, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten oder vereinbarte Leistungen anzupassen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Sicherheitsrisiken, Naturereignisse, Unruhen, Streiks, Epidemien, Strassensperren, Flugausfälle, unvorhersehbare Infrastrukturprobleme sowie nicht erteilte oder widerrufene Permits oder andere Umstände ausserhalb des Einflussbereichs von Travel Himalaya. Der Kunde wird in solchen Fällen unverzüglich informiert.
Muss eine Reise vor Reisebeginn abgesagt werden, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet, soweit nicht bereits unumgängliche und nicht rückerstattbare Kosten entstanden sind, insbesondere für Flüge, Visa, Permits, Hotels oder lokale Vorauszahlungen.
Werden während der Reise Programm- oder Leistungsänderungen notwendig, bemüht sich Travel Himalaya um angemessene Ersatzlösungen. Entstehen solche Änderungen aufgrund von Umständen ausserhalb des Einflussbereichs von Travel Himalaya, können Zusatzkosten zulasten des Kunden gehen.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Für Reisen nach Tibet sind spezielle behördliche Bewilligungen (Permits) erforderlich. Deren Erteilung liegt ausschliesslich im Ermessen der zuständigen Behörden und kann kurzfristig verweigert, eingeschränkt oder widerrufen werden. In solchen Fällen ist Travel Himalaya berechtigt, das Reiseprogramm anzupassen, alternative Leistungen anzubieten oder einzelne Bestandteile zu ersetzen. Daraus ergibt sich kein automatischer Anspruch auf kostenlose Annullation der gesamten Reise. Bereits getätigte Aufwände sowie allfällige Mehrkosten für Programmänderungen gehen zu Lasten des Kunden, sofern die Ursache ausserhalb des Einflussbereichs von Travel Himalaya liegt.
- Teilnahmevoraussetzungen und Mitwirkungspflichten des Kunden
Je nach Reiseprogramm können längere Fahrten in abgelegene Gebiete, einfache Infrastruktur, klimatische Belastungen sowie mehrstündige Wanderungen an aufeinanderfolgenden Tagen, teilweise in grosse Höhen, Bestandteil der Reise sein. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor der Buchung und vor dem Reiseantritt abzuklären, ob die gesundheitlichen, konditionellen und persönlichen Voraussetzungen für die gebuchte Reise gegeben sind. Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:
- gültige Reisedokumente
- die rechtzeitige Einholung erforderlicher Visa, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist
- die Einhaltung von Impf-, Gesundheits-, Zoll- und Einreisevorschriften
- die Einhaltung lokaler Gesetze und Vorschriften
- wahrheitsgetreue und vollständige Angaben bei allen für die Reise erforderlichen Dokumenten und Formularen
- das Mitführen einer ausreichenden Menge persönlich benötigter Medikamente für die gesamte Reise
Bestehende gesundheitliche Einschränkungen, die für die Durchführung der Reise relevant sein können, oder die Notwendigkeit regelmässiger Medikamenteneinnahme sind Travel Himalaya vor Reisebeginn mitzuteilen, soweit diese Umstände die Reiseleistung oder die Sicherheit beeinflussen können.
Wird dem Kunden die Einreise verweigert oder kann eine Leistung wegen ungenügender, fehlerhafter oder unvollständiger Dokumente oder Angaben nicht erbracht werden, gehen sämtliche daraus entstehenden Nachteile und Kosten zulasten des Kunden.
Verhält sich der Kunde in einer Weise, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt, andere Personen gefährdet oder gegen Weisungen lokaler Behörden, Leistungsträger oder Sicherheitsanforderungen verstösst, kann er von einzelnen Leistungen oder von der Weiterreise ausgeschlossen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung; Mehrkosten gehen zulasten des Kunden.
Ist bei gesundheitlichen Problemen, Unfällen oder Notfällen ein sofortiges Handeln erforderlich, ist Travel Himalaya bzw. die lokale Vertretung berechtigt, angemessene medizinische, transportbezogene oder organisatorische Massnahmen zu veranlassen. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zulasten des Kunden.
- Versicherung
Der Abschluss einer Reiseversicherung ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Reisen von Travel Himalaya. Der Kunde ist verpflichtet, über eine gültige Versicherung zu verfügen, welche mindestens folgende Leistungen umfasst:
- Deckung von Krankheit und Unfall
- Notfall-, Rettungs-, Bergungs-, Evakuations- und zusätzlichen Rückreisekosten, insbesondere auch aus abgelegenen Regionen
- Deckung für Reisen in Höhenlagen über 4’000 Metern
Der Kunde bestätigt mit der Buchung, über einen entsprechenden Versicherungsschutz zu verfügen.
Travel Himalaya ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis zu verlangen.
Eine Reiseannulationsversicherung durch den Kunden ist nicht zwingend, aber dringend empfohlen.
- Beanstandungen vor Ort und Abhilfe verlangen
Allfällige Mängel oder Beanstandungen sind unverzüglich vor Ort der Reiseleitung zu melden, damit nach Möglichkeit Abhilfe geschaffen werden kann. Kann vor Ort keine ausreichende Abhilfe geschaffen werden, hat sich der Kunde die Beanstandung schriftlich bestätigen zu lassen. Die Beanstandung vor Ort und das Verlangen nach Abhilfe sind zwingende Voraussetzungen für die spätere Geltendmachung jeglicher Ansprüche.
Nach Rückkehr sind Beanstandungen und allfällige Ansprüche innert 30 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich bei Travel Himalaya einzureichen. Werden diese Pflichten nicht eingehalten, können Ansprüche verwirken oder ausgeschlossen werden. Mitarbeitende von Travel Himalaya, lokale Vertretungen und Leistungsträger sind nicht berechtigt, vor Ort rechtsverbindliche Schadenersatzzusagen abzugeben.
- Haftung
Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Rechts. Travel Himalaya haftet nicht für Leistungen von Drittanbietern bei reiner Vermittlung.
Soweit internationale Abkommen oder nationale gesetzliche Vorschriften, insbesondere im Transportbereich (z.B. Luftverkehr), Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse vorsehen, gelten diese auch zugunsten von Travel Himalaya. Travel Himalaya haftet nicht für Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrags, wenn diese zurückzuführen ist auf:
- Versäumnisse des Kunden
- nicht vorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind
- höhere Gewalt oder sonstige Umstände ausserhalb des Einflussbereichs von Travel Himalaya, insbesondere politische Unruhen, Naturereignisse, Streiks, Epidemien, Flugplanänderungen, Verspätungen, behördliche Massnahmen oder Permitprobleme
Für Aktivitäten, Ausflüge oder Leistungen, die der Kunde vor Ort direkt bei Dritten bucht und die nicht Bestandteil der Buchungsbestätigung sind, haftet Travel Himalaya nicht.
Für entgangene Urlaubsfreude, vertane Urlaubszeit oder indirekte Schäden haftet Travel Himalaya nur, soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
- Verspätete Rückreise
Insbesondere bei Reisen in abgelegene Regionen können sich Rückreisen infolge von Wetterverhältnissen, Flugausfällen, Strassensperren, behördlichen Massnahmen, Naturereignissen oder anderen unvorhersehbaren Umständen erheblich verzögern. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, für den Rückreisetag und die darauffolgenden Tage keine Verpflichtungen einzuplanen, deren Nichteinhaltung schwerwiegende Folgen haben könnte. Soweit die Ursachen ausserhalb des Einflussbereichs von Travel Himalaya liegen, haftet Travel Himalaya nicht für Nachteile oder Kosten, die aus einer verspäteten Rückreise entstehen.
- Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie – soweit anwendbar – der DSGVO. Travel Himalaya bearbeitet personenbezogene Daten, soweit dies für die Vertragsabwicklung, die Organisation der Reise, die Weitergabe an Leistungsträger, Behörden, Versicherungen oder sonstige zur Durchführung der Reise erforderliche Stellen notwendig ist. Soweit der Kunde gesundheitsbezogene Angaben macht oder solche für die Durchführung der Reise relevant sind, erklärt er sich damit einverstanden, dass diese Daten im erforderlichen Umfang bearbeitet und, soweit notwendig, an Leistungsträger, lokale Vertretungen oder medizinische Stellen weitergegeben werden.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Luzern.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
